AWO Werra-Meißner
Meldestelle HinSchG
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet Personen, die auf Missstände hinweisen, Schutz vor Repressalien. Gleichzeitig verpflichtet es Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um etwaigen Meldungen nachzugehen.
Behörden, Institutionen und Unternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. Auch der AWO-Kreisverband Werra-Meißner ist hiervon betroffen und hat eine Meldestelle eingerichtet. Das dazugehörige Meldeportal als einer der vorgesehenen Meldewege für Informationen, ist hier eingerichtet.
Anonymität gegenüber Dritten ist gewährleistet - die Meldestelle ist zu besonderer Vertraulichkeit verpflichtet. Das bedeutet jedoch nur die Wahrung der Anonymität gegenüber der AWO - nicht gegenüber dem Meldestelle. Hier ist Ihre wahre Identität preis zu geben.
Behörden, Institutionen und Unternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. Auch der AWO-Kreisverband Werra-Meißner ist hiervon betroffen und hat eine Meldestelle eingerichtet. Das dazugehörige Meldeportal als einer der vorgesehenen Meldewege für Informationen, ist hier eingerichtet.
Anonymität gegenüber Dritten ist gewährleistet - die Meldestelle ist zu besonderer Vertraulichkeit verpflichtet. Das bedeutet jedoch nur die Wahrung der Anonymität gegenüber der AWO - nicht gegenüber dem Meldestelle. Hier ist Ihre wahre Identität preis zu geben.
Persönlichen Termin vereinbaren
Welche Bereiche sind vom HinSchG besonders betroffen?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist keine gesetzliche Vorgabe
zur Einrichtung eines Qualitätsmanagement-Systems im Sinne
der Ermöglichung allgemeiner Kritik. Es bietet vielmehr die
Möglichkeit in einem vertraulichen Rahmen Hinweise
insbesondere auf Rechtsverstösse oder Gefahren zu melden.
Dazu gehören insbesondere die nebenstehenden Bereiche:
zur Einrichtung eines Qualitätsmanagement-Systems im Sinne
der Ermöglichung allgemeiner Kritik. Es bietet vielmehr die
Möglichkeit in einem vertraulichen Rahmen Hinweise
insbesondere auf Rechtsverstösse oder Gefahren zu melden.
Dazu gehören insbesondere die nebenstehenden Bereiche:
Auftragsvergaben
Korruption
Produktsicherheit und -konformität
Umweltschutz
Lebensmittelsicherheit und Tierschutz
Öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz
Datenschutz, Straf- und Bußgeldrecht
Finanz- und Steuerrecht
Meldeportal (diese Seite)
E-Mail awo@datenschutz-nordhessen.de
Telefon +49(0)5651 47 99 162
Telefax +49(0)5651 47 99 816
Persönliches Gespräch nach Terminvereinbarung
Posterreichbarkeit:
Datenschutz-Nordhessen
Meldestelle AWO
Rhönblick 19
36289 Friedewald
Meldekanäle der AWO im Werra-Meißner-Kreis
Die eingerichtete Meldestelle nach den gesetzlichen Vorgaben ist auf verschiedenen Wegen erreichbar. Sie können auf dieser Webseite eine Meldung über dieses Portal versenden oder einen persönlichen Termin vereinbaren. Alle Meldekanäle im Überblick: